FDP-Fraktion lehnt den Haushalt der Stadt Marl für 2025 ab
Unsere Forderung für den Haushalt der Stadt Marl 2025:
- kritischen Überprüfung der Inanspruchnahme externer Hilfeleistung im Bereich Hilfen zur Erziehung. Hier verweisen wir auf die Antworten der Verwaltung auf unsere Anfragen zur letzten Ratssitzung. Dies betrifft auch die Erarbeitung steuerungsrelevanter, strategischer und operativer Kennziffern. Alles Forderungen, die seit Jahren von Seiten der GPA und des RPAs erhoben werden. Hier sehen wir eine „Arbeitsverweigerung“ der Verwaltung und die Negierung von Ratsbeschlüssen. Einsparvolumen ohne Qualitätseinschränkungen sehen wir bei rund 2-3% des Haushaltsansatzes.
- Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Der Verweis auf das Land reicht nicht aus. Hierzu hat die FDP-Fraktion bereits einen Antrag im Rat gestellt, der allerdings insbesondere von der SPD-Fraktion abgelehnt wurde. Bezahlkarten sparen gegenüber der Barauszahlung Verwaltungsaufwand. Überweisungen ins Heimatland oder – für uns ganz wichtig - die Bezahlung von Schleppern werden durch die Bezahlkarte weitgehend verhindert.
- Stopp aller Maßnahmen des Radentscheids. Eine Aufhebung des Radentscheides ab 2025, würde in etwa Entlastungen im Ergebnis- und Finanzplan in Höhe von jeweils rund 3,5 Mio. in den nächsten 3 Jahren bringen. Hier reden wir über echte Einsparungen in Millionenhöhe, und machen endlich Schluss mit den unrealistischen Erwartungen.
- Ausdünnen der Prioritätenliste auf die Baumaßnahmen, die tatsächlich auch durchgeführt werden können. Projekte, die nicht der Werterhaltung der Infrastruktur dienen, werden nicht in Angriff genommen. Schulprojekte werden dafür priorisiert und ausschließlich nach Effizienzgesichtspunkten zeitnah realisiert.
- Laufende Baumaßnahmen werden auf ihre Termin – und Ausgabendimensionen erneut bewertet. Bei zu erwartenden weiteren Abweichungen, werden die Projekte neu zu bewerten und ein Votum des Rats als Souverän einzuholen sein
- Gewinnabführung ZBH in Höhe des im Haushaltsentwurf veranschlagten Betrages. Dadurch soll der ZBH auch weiterhin in der Lage sein, notwendige und zeitkritische Maßnahmen insbesondere auch zur Sanierung des maroden Radwegenetzes zeitnah umzusetzen.
- Keine Gewinnabführung der Neuma um deren Investitionsfähigkeit nicht zu gefährden.